AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internet-Werbung
der Perica Ninkovic - Medien & Marketing
1. Werbeauftrag
(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines
Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und
Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der
Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Perica Ninkovic - Marketing, die einen
wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger
Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger
Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für
Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien
beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das
betreffende Medium entsprechend.
2. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente
bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern
(u.a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels
einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten
herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar
sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
3. Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt
der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende
Bestätigung des Auftrags zustande.
(2) Bei Agenturbuchungen kommt der Vertrag mit der Werbeagentur
zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss
er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Perica Ninkovic - Marketing
berechtigt, von den Werbeagenturen einen
Mandatsnachweis zu verlangen.
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem
Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines
Werbeauftritts (z.B. Banner-Werbung) bedürfen einer zusätzlichen
schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
(4) Mit dem Vertragsabschluss werden diese Geschäftsbedingungen
rechtsverbindlich anerkannt.
4. Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem
Format oder technischen Vorgaben der Perica Ninkovic - Marketing
entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
(2) Die Pflicht der Perica Ninkovic - Marketing zur Aufbewahrung des
Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
(3) Kosten der Perica Ninkovic - Marketing für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der
Auftraggeber zu tragen.
5. Ablehnungsbefugnis
(1) Die Perica Ninkovic - Marketing behält sich vor, Werbeaufträge
- auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses
- abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt
oder
- deren Veröffentlichung für die Perica Ninkovic - Marketing wegen des
Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann die Perica Ninkovic - Marketingein bereits
veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber
nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst
vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch ein
Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1
erfüllt werden.
6. Weiterführende Links
Weiterführende Links sind als Hinweis und Zusatzservice innerhalb des
Angebots der vorliegenden Website anzusehen. Für Inhalt, Betreiber und
Nutzer dieser Websites ist die Perica Ninkovic - Marketing nicht
verantwortlich.
7. Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des
Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Dies betrifft insbesondere die
Rechtmäßigkeit nach Markengesetz und Urheberrechtsgesetz.
Urheberrechtshinweise, Markenbezeichnungen und dergleichen Dritter
dürfen weder verändert noch beseitigt werden.
Der Auftraggeber stellt die Perica Ninkovic - Marketing im Rahmen des
Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung
gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die
Perica Ninkovic - Marketing von den Kosten zur notwendigen
Rechtsverteidigung freigestellt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Perica Ninkovic - Marketing nach
Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der
Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt der Perica Ninkovic - Marketing
sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art,
einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur
Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer
Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die
Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte
werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur
Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller
bekannten Formen der Online-Medien.
8. Gewährleistung der Perica Ninkovic - Marketing
(1) Die Perica Ninkovic - Marketing gewährleistet im Rahmen der
vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen
Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die
Perica Ninkovic - Marketing hat nicht für negative Abweichungen des
Werbemittels von der üblichen Beschaffenheit einzustehen, die darauf
beruhen, dass der Auftraggeber das Format und die technischen Vorgaben
der Perica Ninkovic - Marketing nicht ordnungsgemäß berücksichtigt
hat. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu
erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt
insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder
Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so
genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der
vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr
als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen
Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den
Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der
Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des
Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit
der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig,
so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine
Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten
Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der
nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
9. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die
Perica Ninkovic - Marketing Schild nicht zu yertreten hat (etwa
softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere
wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten
(z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder
aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach
Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den
Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung
bleibt der Vergütungsanspruch der Perica Ninkovic - Marketing bestehen.
10. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Perica Ninkovic - Marketing,
ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für
zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren
Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz
des vorhersehbaren Schadens
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die
Haftung gegenüber Unternehmern dem Unfang nach auf den
vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
11. Vergütung
(1)Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung richtet sich nach dem
beim Vertragsabschluss vereinbarten Entgelt.
Preisänderungen für von der Perica Ninkovic - Marketing bestätigte
Aufträge sind allerdings nur wirksam, wenn sie von der Perica Ninkovic - Marketing
mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des
Werbemittels angekündigt werden.
Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht
zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an
die Preislisten der Perica Ninkovic - Marketing zu halten.
12. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und
Einziehungskosten berechnet. Die Perica Ninkovic - Marketing
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags
bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Schaltungen
Vorauszahlung verlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers berechtigen die Perica Ninkovic - Marketing, auch
während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
13. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail
erfolgen.
14. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden
datenschutzrechtlichten Bestimmungen abgewickelt.
15. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Sitz der Perica Ninkovic - Marketing, ausschließlicher
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main oder ein anderer gesetzlicher
Gerichtsstand nach Wahl der Perica Ninkovic - Marketing. Im
Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei
Klagen Gerichtsstand der Sitz der Perica Ninkovic - Marketing. Soweit
Ansprüche der Perica Ninkovic - Marketing nicht im Mahnverfahren
geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei
Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches
Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers,
auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt,
ist als Gerichtsstand der Perica Ninkovic - Marketing
vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Unwirksame Bestimmungen gelten durch solche Bestimmungen ersetzt,
die dem angestrebten Zweck unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
und rechtlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt.
Stand: 1. Januar 2017